HINWEIS: Formular aktuell nicht verfügbar! Stand 25.03.2025!
Die digitale Mieterselbstauskunft ist ein Tool, mit dem Mietinteressenten schnell und unkompliziert wichtige Daten (von persönlichen Daten bis zur Bonität) an den Vermieter übermitteln können. Aber wie funktioniert das Ganze eigentlich im Detail? Und welche Fragen dürfen Vermieter eigentlich bei der Mieterselbstauskunft stellen?
In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die digitale Mieterselbstauskunft wissen müssen!
Das Wichtigste im Überblick
- Die Mieterselbstauskunft dient dem Vermieter dazu, sich ein grobes Bild vom Mietinteressenten und dessen Bonität zu machen.
- Kern der Mieterselbstauskunft sind Fragen zu persönlichen Daten, Einkommen, bisherigen Mietverhältnissen und zur Bonität des Mietinteressenten.
- Fragen nach privaten Angelegenheiten wie der politischen Einstellung oder der Religionszugehörigkeit sind unzulässig und müssen vom Mietinteressenten nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
- Mit der digitalen Mieterselbstauskunft können Mietinteressenten ihre Daten schnell und in wenigen Minuten online übermitteln.
- Durch die klar strukturierten Eingabefelder ist die digitale Mieterselbstauskunft weniger fehleranfällig und unkomplizierter als bei herkömmlichen Papierformularen.
- Die Makler.immo-Selbstauskunft ermöglicht eine einfache und schnelle Bearbeitung und ist zudem völlig kostenlos.
Was ist eine digitale Mieterselbstauskunft?
In Deutschland dürfen Vermieter potenziellen Mietern vor der Vermietung bestimmte Fragen stellen. So können sie sich ein besseres Bild von ihren Interessenten machen, was ihnen die Entscheidung bei der Wohnungsvergabe am Ende erleichtert. Schließlich möchte man als Vermieter ja auch wissen, in wessen Hände man die eigene Immobilie am Ende übergibt. Genau hier kommt die Mieterselbstauskunft ins Spiel!
In der Mieterselbstauskunft teilt der Mieter dem Vermieter Informationen mit, die ihm in erster Linie dabei helfen sollen, sich einen Eindruck von der finanziellen Situation und Lebenslage des Mieters zu verschaffen. Neben den Einkommensverhältnissen werden dort für Gewöhnlich auch persönliche Dinge abgefragt – wie der vollständige Name, die bisherige Adresse oder die Zahl der Mitbewohner.
Inzwischen gibt es die Mieterselbstauskunft glücklicherweise auch in Digitalform, was den Prozess um einiges erleichtert!
Was spricht für eine digitale Mieterselbstauskunft?
So einiges! Früher liefen Mieterselbstauskünfte über Papierformulare ab, was nicht nur zeitaufwendig ist, sondern auch fehleranfällig (von der enormen Verschwendung von Papier und Druckmaterial mal ganz abgesehen).
Dann kamen PDF-Dateien in Spiel, die den Prozess zwar um einiges vereinfachten, am Ende aber dennoch genauso umständlich blieben, da sie ausgedruckt, unterschrieben und wieder eingescannt oder per Post verschickt werden mussten …
Makler.immo-Selbstauskunft – mit wenigen Klicks erledigt
Aus diesem Grund haben wir von Makler.immo eine einfache & kostenlose Alternative entwickelt, um Vermieter und Mieter in diesem Kontext möglichst effektiv zusammenzubringen: die Makler.immo-Selbstauskunft.
Mit unserem hauseigenen System ist die Mieterselbstauskunft im Nu erledigt: Mieter können ihre Daten bequem online eingeben, Pflichtfelder werden automatisch geprüft, und der Versand per Post ist endlich komplett hinfällig. Schneller, praktischer und stressfreier für alle Beteiligten!
Hier sind die wichtigsten Vorteile unserer Makler.immo-Selbstauskunft im Überblick:
- Unkomplizierte Online-Eingabe: Mit der digitalen Mieterselbstauskunft sparen sich Mieter nicht nur Zeit, sondern auch den Aufwand, Formulare manuell herunterzuladen und auszufüllen. Alles kann bequem über die Online-Plattform erledigt werden.
- Automatische PDF-Erstellung: Nach erfolgter Dateneingabe wird die Mieterselbstauskunft automatisch vom Makler.immo System als PDF-Datei abgespeichert – und alle relevanten Informationen übersichtlich in einem Dokument zusammengefasst.
- Kann einfach per E-Mail verschickt werden: Zudem ermöglicht das System auch den Versand der fertigen Mieterselbstauskunft als PDF per E-Mail. Auf diese Weise können Mieter die Dokumente schnell und sicher an den Vermieter weiterleiten.
- Kostenlos & schnell erledigt: Im Gegensatz zu anderen Anbietern ist unsere digitale Mieterselbstauskunft komplett kostenlos. Außerdem ist sie übersichtlich, leicht verständlich und in wenigen Minuten erledigt – ganz ohne komplizierte Schritte.
- Keine Verpflichtungen: Es gibt keine versteckten Kosten oder langfristigen Verpflichtungen. Die Makler.immo Mieterselbstauskunft kann ganz entspannt und ohne das Risiko irgendwelcher Verpflichtungen genutzt werden.
Wie funktioniert die digitale Mieterselbstauskunft?
Die digitale Mieterselbstauskunft von Makler.immo macht es Mietern einfach, schnell und ohne Aufwand alle wichtigen Daten für ihre Mietanfrage bereitzustellen. Im Folgenden finden Sie eine kurze Anleitung, wie Sie die digitale Mieterselbstauskunft ganz einfach selbst nutzen können:
- Tragen Sie die Daten ein: Öffnen Sie dazu einfach das Formular auf Makler.immo und tragen dort die entsprechenden Infos ein.
- Überprüfen lassen: Alles eingetragen? Dann überprüft unser System direkt, ob alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden.
- PDF erstellen: Wenn alles gepasst hat, erstellt das System automatisch ein PDF-Dokument für Sie.
- Versenden oder downloaden: Jetzt können Sie die fertige Mieterselbstauskunft entweder direkt per E-Mail verschicken. Oder vorerst einfach erst einmal downloaden.
Ist eine Mieterselbstauskunft Pflicht?
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Mietinteressenten, diesen Fragebogen auszufüllen. Der Vermieter kann seine Interessenten immerhin nicht dazu zwingen, einen Fragebogen auszufüllen.
Allerdings sehen die meisten Vermieter die Mieterselbstauskunft als Voraussetzung, um überhaupt als Bewerber infrage zu kommen. Das Bei Verweigerung haben Mietinteressenten daher in der Regel schlechte Chancen am Wohnungsmarkt In der Praxis kommt man als Interessent also meist nicht darum herum, diese auszufüllen!
Welche Daten dürfen Vermieter bei der Mieterselbstauskunft abfragen?
Bei der Mieterselbstauskunft gibt es klare Regeln, was alles in die Befragung darf und was dort nichts zu suchen hat. Denn nicht alle Fragen sind rechtlich erlaubt.
Hierzu gibt es übrigens einen spannenden Fakt, den viele Mieter nicht einmal kennen: Und zwar steht es Mietern bei unzulässigen Fragen rechtlich zu, falsche Antworten abzugeben!
Aber was dürfen Vermieter denn nun alles abfragen?
Im Grunde genommen alle Informationen, an denen „ein berechtigtes Interesse“ besteht.
Dazu zählen beispielsweise Fragen zu:
- Name, Geburtsdatum & Adresse
- Anzahl der Mieter
- Beruf und Arbeitgeber
- Haustiere
- Einkommensnachweise
- Dauer des bisherigen Mietverhältnisses
- Schufa-Auskunft oder Bonitätsnachweis
Was darf vom Vermieter in der Mieterselbstauskunft nicht abgefragt werden?
Wie bereits erwähnt gibt es auf der anderen Seite aber auch einige Fragen, die rechtlich nicht zulässig sind. In erster Linie sind hierbei alle Fragen umfasst, die sich an das Privatleben des potenziellen Mieters richten.
In diese Kategorie fallen unter anderem Fragen zu:
- Religion
- Sexuelle Orientierung
- Politische Ansichten
- Gesundheitszustand
- Suchterkrankungen
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Familienplanung
- Vorstrafen und Ermittlungsverfahren
Tauchen Fragen zu diesen Bereichen in der Mieterselbstauskunft auf, hat der Mietinteressent wie zuvor erwähnt das Recht, unwahre Angaben zu machen.
Jedoch gibt es bei der Mieterselbstauskunft auch einige Fragen, die sich in einem Graubereich befinden und umstritten sind – wie zum Beispiel die Frage nach dem aktuellen Familienstand. Bis vor einigen Jahren galt diese Frage als unproblematisch, mittlerweile gibt es allerdings eine Reihe an Rechtsexperten, welche sie als Privatsache – und daher als rechtlich unzulässig – einstufen.
Abschließende Tipps – das sollten Vermieter bei der Mieterselbstauskunft beachten
Am besten sollten Sie Ihren Mietinteressenten bereits vor der Wohnungsbesichtigung die Möglichkeit geben, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen (was online meistens am besten geht). Auf diese Weise können Sie den Kreis der Bewerber vorab filtern, ohne wertvolle Zeit zu verlieren.
Abschließend haben wir noch eine Handvoll Tipps zusammengestellt, die Sie als Vermieter bei der Mieterselbstauskunft im Auge haben sollten, um sicherzustellen, dass alles relativ reibungslos über die Bühne geht.
- Die Angaben in der Mieterselbstauskunft sollten vollständig vom Interessent ausgefüllt werden.
- Die Mieterselbstauskunft sollte im Idealfall von allen Mietinteressenten ausgefüllt werden.
- Fordern Sie einen aktuellen Verdienstnachweis (in der Regel reichen die letzten 3 Monate).
- Haken Sie bei Haustieren und Musikinstrumenten nach, worum genau es sich handelt.
- Stellen Sie sicher, dass die Angaben zur eidesstattlichen Versicherung korrekt sind, indem Sie eine Kreditauskunft einholen.
- Nehmen Sie Kontakt mit dem vorherigen Vermieter des Interessenten auf, wenn möglich.
Bewerber, die sich weigern, die Mieterselbstauskunft auszufüllen, sollten Sie bereits im Vorfeld konsequent aus Ihrem Bewerberkreis aussortieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur digitalen Mieterselbstauskunft
Was ist eine digitale Mieterselbstauskunft?
Bei der digitale Mieterselbstauskunft handelt es sich um ein Online-Formular, mit dem Mietinteressenten ihre persönlichen und finanziellen Daten einfach und sicher übermitteln können.
Was kostet eine digitale Mieterselbstauskunft?
Die Makler.immo-Selbstauskunft ist komplett kostenlos und kann jederzeit in nur wenigen Minuten online ausgefüllt werden.
Ist die Abgabe einer digitalen Selbstauskunft verpflichtend?
Aus rechtlicher Sicht gibt es keine Verpflichtung, die Selbstauskunft auszufüllen. Bei Nicht-Abgabe muss der Mietinteressent aber damit rechnen, dass seine Bewerbung unter den Tisch fällt.
Was darf der Vermieter bei der Mieterselbstauskunft abfragen?
Unter dem Strich darf der Vermieter nur Dinge abfragen, bei denen „ein berechtigtes Interesse“ vorliegt. Das umfasst beispielsweise Beruf, Einkommensnachweis oder die Anzahl der Mieter.
Was darf der Vermieter bei der Mieterselbstauskunft nicht abfragen?
Nicht erlaubt sind dagegen Fragen, die sich an den Privatbereich der Mietinteressenten richten. Fragen zur politischen Einstellung, zur Religionszugehörigkeit oder zur sexuellen Orientierung sind unzulässig und haben daher in einer Mieterselbstauskunft nichts zu suchen.
Dürfen Mieter bei der Mieterselbstauskunft lügen?
Werden reguläre Fragen – wie zum Beispiel nach dem Einkommen – mit Absicht falsch beantwortet, liegt eine arglistige Täuschung vor. In diesem Fall kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen. Anders sieht es hingegen bei unzulässigen Fragen aus. Hier ziehen unwahre Antworten keine Konsequenzen für den Mieter nach sich.