Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dies sind die AGB für Makler. Sollten Sie Verbraucher, Eigentümer, Verkäufer oder Vermieter sein, gelten für Sie unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
Vermittlungsvertrag Lead-Marketing
NI NEUE.IMMO GmbH
Gollierstr. 7a, 80339 München
im Folgenden Betreiber genannt –
§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich
(1) Über die Webanwendung unter der URL https://www.makler.immo – nachfolgend Portal genannt – haben Immobilieneigentümer u.a. die Möglichkeit, Empfehlungen des Betreibers für ausgesuchte Makler sowie sonstige Dienstleister zur Immobilienvermarktung und -präsentation – nachfolgend Makler genannt – zum Verkauf oder zur Vermietung ihrer Immobilie anzufordern.
(2) Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Betreiber und dem Makler im Zusammenhang mit der wechselseitigen Vermittlung von Kontaktdaten („Lead Marketing“) über das Portal gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Betreibers in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Maklers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§ 2 Vermittlung von Kontaktdaten (“Leads”)
(1) Die wechselseitige Vermittlung von Kontaktdaten („Leads“) ist für den Makler kostenpflichtig. Die Buchung erfolgt über eine individuelle Absprache, auf die ausgesuchte Makler über E-Mail per Verlinkung Zugriff erhalten. Soweit die Parteien individualvertraglich nichts anderes vereinbaren, enthält die individuelle Absprache u.a. Angaben über Objektart, Objekttyp, Größe, Stadt sowie Preisvorstellung des Immobilieneigentümers, falls vorhanden.
(2) Sobald sich eine limitierte Anzahl von Maklern für den Abschluss eines Vermittlungsvertrags entschieden hat, ist die individuelle Absprache nicht mehr abrufbar. Ist das Limit erreicht, übersendet der Betreiber die Kontakte der teilnehmenden Makler an den jeweiligen Immobilieneigentümer. Zeitgleich erhält der Makler die Kontaktdaten des teilnehmenden Immobilieneigentümers.
(3) Die Gebühr für die Vermittlung von Kontaktdaten kann entweder als fixer Lead-Preis oder als provisionsbasierte Beteiligung vereinbart werden. Beide Modelle sind individuell verhandelbar.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Bei der individuellen Absprache handelt es sich um ein verbindliches Angebot des Betreibers zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vermittlungsvertrags. Mit der Absendung des Buttons „Lead kaufen“ erklärt der Makler sein Einverständnis mit der Unterwerfung unter die vorliegenden Geschäftsbedingungen und die verbindliche Annahme des Vertrags.
(2) Weiterhin erklärt sich der Makler mit der Absendung des Bestellbuttons damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten dem jeweiligen Immobilieneigentümer zur unmittelbaren Kontaktaufnahme weitergeleitet werden. Die Einwilligung kann jederzeit gegenüber dem Betreiber widerrufen werden.
(3) Der Betreiber schickt dem Makler eine Buchungsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Maklers nochmals aufgeführt wird und die der Nutzer ausdrucken kann.
§ 4 Vertragstext
Der Vertragstext und die Buchungsdaten werden von dem Betreiber zwar gespeichert, sind jedoch nicht uneingeschränkt online abrufbar. Die Buchungsbestätigung enthält alle wesentlichen Bestelldaten. Der Makler hat weiterhin die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle eingegebenen Daten während des Buchungsvorgangs über die Druckfunktion des Browsers auszudrucken oder über die Speicherfunktion des Browsers abzuspeichern.
§ 5 Vergütung, Provision
(1) Für den Vermittlungsvertrag gelten ausschließlich die über die individuelle Absprache abrufbaren Konditionen. Der Makler verpflichtet sich auch dann zur Zahlung einer Vergütung, wenn ihm die Kontaktdaten des Immobilieneigentümers bereits bekannt sind.
(2) Haben die Parteien die Zahlung einer vom Abschluss eines Maklervertrags abhängigen Provision (“Tippprovision”) vereinbart, verpflichtet sich der Makler, dem Betreiber den Abschluss eines Maklervertrags mit dem Immobilieneigentümer einschließlich der vereinbarten Vergütung unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt ausdrücklich auch für Folgeaufträge, die durch Vermittlung der Kontaktdaten des Immobilieneigentümers an den Makler zustande gekommen sind (z.B. bei Verkauf mehrerer Objekte über einen Lead bzw. bei Vermietung mehrerer Einheiten eines Mehrfamilienhauses). Weiterhin verpflichtet sich der Makler, dem Betreiber eine Kopie der entsprechenden Rechnungsunterlagen an den Immobilieneigentümer zu übersenden.
(3) Soweit die individuelle Absprache keine anderweitigen Konditionen enthält, errechnet sich die Abschlussprovision aus dem Nettobetrag der Vergütungsvereinbarung zwischen Makler und Immobilieneigentümer. Die Abschlussprovision wird dem Makler vom Betreiber unmittelbar nach Erhalt der Rechnungskopien in Rechnung gestellt.
(4) Haben die Parteien die Zahlung einer vom Abschluss eines Maklervertrags unabhängigen Vergütung (“CPL-Gebühr”) vereinbart, bleibt eine ggf. darüber hinausgehende Provisionsvereinbarung unberührt. Die Gebühr für die Vermittlung von Kontaktdaten kann entweder als fixer Lead-Preis oder als provisionsbasierte Beteiligung vereinbart werden. Beide Modelle sind individuell verhandelbar. Die erfolgsunabhängige Vergütung wird dem Makler vom Betreiber unmittelbar nach Abschluss des Vermittlungsvertrags in Rechnung gestellt.
(5) Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, es sei denn, der Nutzer hat seinen Sitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland.
§ 6 Zahlungsmodalitäten, Verzug
(1) Die Zahlung der Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum vorzunehmen. Maßgeblich ist die Gutschrift der vollständigen Rechnungssumme auf dem Konto des Betreibers.
(2) Im Verzugsfall hat der Makler Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Maklers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Betreiber nicht aus.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Makler nur zu, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Pflichten des Maklers
(1) Der Makler versichert bei der Absendung des Bestellbuttons, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist. Zudem ist er verpflichtet, seine unternehmerische Tätigkeit auf Verlangen durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen.
(2) Der Makler ist verpflichtet, die vermittelten Kontaktdaten ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Vorschriften zu verwenden. Es ist insbesondere nicht gestattet, die Kontaktdaten für oder im Zusammenhang mit Handlungen zu gebrauchen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen (z.B. marken-, patent-, urheber- oder persönlichkeitsrechtsverletzende Handlungen) verstoßen.
(3) Der Makler verpflichtet sich, den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter durch eine von ihm begangene Rechtsverletzung oder sonstiges vertragswidriges Nutzungsverhalten i.S. des vorstehenden Absatzes freizustellen und im Streitfalle die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen.
§ 9 Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Der Betreiber haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Betreiber übernimmt keine Garantie, dass die Vermittlung der Kontaktdaten zum Abschluss eines Maklervertrags führt oder eine bestimmte Provisionshöhe erzielt wird. Die Haftung des Betreibers aufgrund der nachfolgenden Regelung (“Haftung des Betreibers gegenüber dem Makler”) bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Haftung des Betreibers gegenüber dem Makler
(1) Der Betreiber haftet uneingeschränkt für Schadensersatzansprüche des Maklers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen. Dies gilt auch, soweit die vorgenannten Verletzungen durch einen gesetzlichen Vertreter des Betreibers oder einen Erfüllungsgehilfen begangen wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist.
(2) Wenn die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten einfach fahrlässig verursacht wurde, haftet der Betreiber nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Im Übrigen schließt der Betreiber seine Haftung aus. Der Betreiber haftet insbesondere nicht für die Aktualität der Suchanfragen oder die VollAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dies sind die AGB für Makler. Sollten Sie Verbraucher, Eigentümer, Verkäufer oder Vermieter sein, gelten für Sie unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen.