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Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler – Das Wichtigste im Überblick

RechtsfragenAllgemein

Die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler ist mehr als nur eine bürokratische Anforderung oder eine zusätzliche Last in ihrem ohnehin schon anspruchsvollen Berufsleben. Sie ist ein Schlüsselelement für die Aufrechterhaltung hoher Qualitätsstandards, den Schutz von Kundeninteressen und die Förderung von Professionalität innerhalb der Branche.

Zum 1. August 2018 wurde eine Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eingeführt. Mindestens 20 Stunden (Zeitstunden von je 60 Minuten) Weiterbildung innerhalb von drei Kalenderjahren ab dem Jahr der Tätigkeitsaufnahme sind damit für alle berufstätigen Immobilienmakler Pflicht. Fortbilden müssen sich auch diejenigen Beschäftigten, die an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken.

Für wen gilt die Weiterbildungspflicht nach §34c?

Die Regelung zur regelmäßigen Weiterbildungspflicht gemäß § 34c (GewO) betrifft Immobilienmakler, Hausverwalter und Baubetreuer in Deutschland. Diese Berufsgruppen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich kontinuierlich weiterzubilden, um ihre Fachkenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten. Dies dient dem Schutz von Verbrauchern und der Sicherstellung von Professionalität und Qualität in der Immobilienbranche.

Hier ist eine genauere Aufschlüsselung der betroffenen Berufsgruppen:

  1. Immobilienmakler: Immobilienmakler sind Personen oder Unternehmen, die Immobilien verkaufen oder vermieten. Sie müssen gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO) in Deutschland eine behördliche Erlaubnis besitzen und unterliegen daher der Weiterbildungspflicht.
  2. Hausverwalter: Hausverwalter sind für die Verwaltung von Immobilien, insbesondere Miet- und Eigentumswohnungen, verantwortlich. Sie müssen ebenfalls eine behördliche Erlaubnis gemäß § 34c GewO besitzen und regelmäßig Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren.
  3. Baubetreuer: Baubetreuer sind Personen oder Unternehmen, die Bauvorhaben betreuen und koordinieren. Dies kann sowohl im privaten als auch im gewerblichen Sektor erfolgen. Auch sie benötigen die behördliche Erlaubnis nach § 34c GewO und müssen sich regelmäßig weiterbilden.

Was heißt das für Sie als Immobilienmakler jetzt genau?

Sie müssen sich in Immobilienmakler Fortbildungen weiterbilden, ob Sie wollen oder nicht. Dabei bleibt es Ihnen überlassen, wie Sie Ihre Stunden für Ihre Immobilien Weiterbildung verteilen möchten: Sie können die Fortbildung in einem Kalenderjahr absolvieren oder die Stunden auf drei Kalenderjahre verteilen. Sie sind als Makler und gleichzeitig auch als Wohnimmobilienverwalter tätig? In diesem Fall sind Sie gehalten, sich für beide unterschiedlichen Tätigkeitsgebiete im Umfang von jeweils 20 Stunden weiterzubilden.

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Nachweispflicht für Immobilienmakler

Die Nachweispflicht über die Weiterbildung und Qualifikationen von Immobilienmaklern dient dazu, sicherzustellen, dass diese Fachleute über aktuelles Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten verfügen, um ihren Kunden in der Immobilienbranche optimalen Service zu bieten.

Fordert die erlaubniserteilende Behörde Sie auf, dann müssen Sie als Immobilienmakler und als Immobilienverwalter Auskunft über ihre durchgeführten Immobilien Fortbildungen in den letzten drei Kalenderjahren geben können. Wichtig: Bewahren Sie Ihre Immobilien Zertifikate und Nachweise fünf Jahre lang gut auf, ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Hier sind einige Nachweisdokumente, die Sie als Immobilienmakler besser aufheben:

  1. Zertifikate und Qualifikationen: Immobilienmakler müssen oft nachweisen, dass sie über die erforderlichen Qualifikationen und Zertifikate verfügen, um in ihrem Tätigkeitsbereich tätig zu sein. Dies kann beispielsweise ein staatlich anerkanntes Maklerdiplom oder eine Lizenz sein.
  2. Fortbildungsnachweise: Immobilienmakler müssen in der Regel regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen nachweisen, um sicherzustellen, dass sie auf dem neuesten Stand der Gesetze, Vorschriften und Entwicklungen in der Immobilienbranche sind. Diese Fortbildungsnachweise können in Form von Kurszertifikaten oder Schulungsbescheinigungen erfolgen.
  3. Mitgliedschaft in Berufsverbänden: Einige Immobilienmakler sind Mitglieder von Berufsverbänden wie dem Immobilienverband (IVD) oder ähnlichen Organisationen. Die Mitgliedschaft in solchen Verbänden kann als Nachweis für die Qualifikation und die Verpflichtung zur Weiterbildung dienen.
  4. Berufserfahrung: Die Dauer und der Umfang der Berufserfahrung können ebenfalls als Nachweis für die Qualifikation eines Immobilienmaklers dienen. Kunden und Auftraggeber können nach Referenzen und Erfahrungen fragen, um sicherzustellen, dass der Makler über das erforderliche Wissen und die Fähigkeiten verfügt.

Diese Formen der Fortbildung können Sie als Immobilienmakler wählen

Im Rahmen Ihrer Fortbildungspflicht können Sie zwischen verschiedenen Formen ihrer Durchführung wählen. Die Wahl der Fortbildungsmöglichkeiten für Immobilienmakler hängt oft von den individuellen Bedürfnissen, Interessen und beruflichen Zielen ab. Es gibt verschiedene Formen der Maklerfortbildung, aus denen Immobilienmakler je nach ihren persönlichen Präferenzen und beruflichen Anforderungen auswählen können. Hier sind einige der gängigen Formen der Maklerfortbildung:

  • Präsenzseminare und Schulungen: Diese Schulungen finden in physischen Schulungszentren oder Seminarveranstaltungen statt. Sie bieten die Möglichkeit zum persönlichen Austausch mit Trainern und anderen Teilnehmern. Präsenzseminare können eine intensive und interaktive Lernerfahrung bieten.
  • Online-Kurse und E-Learning: Online-Kurse ermöglichen es Immobilienmaklern, ihre Weiterbildung bequem von zu Hause oder vom Büro aus durchzuführen. Sie bieten flexible Zeitpläne und Zugang zu einer Vielzahl von Kursen zu verschiedenen Themen, von rechtlichen Bestimmungen bis hin zu Marketingstrategien.
  • Webinare und Live-Streaming: Webinare sind Online-Schulungen, die in Echtzeit stattfinden und eine interaktive Kommunikation mit dem Trainer ermöglichen. Diese sind oft live und bieten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Diskussionen zu führen.
  • Selbststudium und Fachliteratur: Immobilienmakler können Fachbücher, Zeitschriften und Online-Ressourcen nutzen, um ihr Wissen und ihre Fähigkeiten auf eigene Faust zu erweitern. Dies erfordert eine hohe Selbstmotivation und Eigenverantwortung.

Die Wahl der Fortbildungsmöglichkeiten sollte darauf abzielen, die individuellen beruflichen Ziele und Bedürfnisse zu erfüllen. Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass die gewählten Weiterbildungsmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, die in der jeweiligen Region oder in dem Land gelten, in dem der Immobilienmakler tätig ist.

Weiterbildungspflicht – In diesen Bereichen müssen Sie sich als Makler fortbilden

Eins vorweg – Eine ausführliche Liste mit den inhaltlichen Anforderungen finden Sie in der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung).

Den Maklern ist es selbst überlassen, wie sie die 20 Stunden Fortbildung in den drei zur Verfügung stehenden Jahren aufteilen. Sie können alle notwendigen Fortbildungsstunden an einem Stück absolvieren oder auf mehrere Zeiträume verteilen. Die Stundenvorgaben gilt auch für Immobilienmakler mit der Ausbildung zum IHK Immobilienkaufmnn und IHK Immobilienkauffrau.

Immobilienmakler sollten sich in verschiedenen Bereichen fortbilden, um erfolgreich in der Immobilienbranche tätig zu sein und den sich ständig ändernden Anforderungen gerecht zu werden.
Hier sind einige der wichtigen Bereiche, in denen sich Immobilienmakler fortbilden sollten:

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen: Immobilienmakler sollten stets über aktuelle Gesetze und Vorschriften informiert sein, die den Immobilienmarkt betreffen. Dies umfasst Vertragsrecht, Mietrecht, Immobilienrecht und Datenschutzbestimmungen.
  2. Marktanalyse und -trends: Die Immobilienbranche ist stark konjunkturabhängig. Makler sollten sich mit Marktanalysen und -trends auskennen, um Kunden fundierte Beratung zur Preisgestaltung und zum Timing von Transaktionen zu bieten.
  3. Verkaufs- und Verhandlungsfähigkeiten: Makler müssen effektive Verkaufs- und Verhandlungsfähigkeiten entwickeln, um Käufern und Verkäufern bei der Erreichung ihrer Ziele zu helfen.
  4. Marketing und Werbung: Effektive Marketing- und Werbestrategien sind entscheidend, um Immobilien effizient zu vermarkten. Dies umfasst Kenntnisse in den Bereichen Online-Marketing, soziale Medien, Fotografie und Präsentation.
  5. Technologie und Software: Immobilienmakler sollten sich mit den neuesten technologischen Entwicklungen in der Branche vertraut machen. Dies umfasst die Nutzung von Immobiliensoftware, CRM-Systemen und Online-Plattformen.
  6. Finanz- und Hypothekenkenntnisse: Verständnis der Finanzierungsmöglichkeiten und Hypothekenprodukte ist wichtig, um Kunden bei finanziellen Aspekten von Immobilientransaktionen zu unterstützen.
  7. Kundenbetreuung und Kommunikation: Makler sollten ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeiten haben, um Kundenbedürfnisse zu verstehen und effektiv darauf einzugehen.

Wie wird die Weiterbildungspflicht überprüft?

Der Weiterbildungspflichtige muss unentgeltlich die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung in den vergangenen drei Jahren erklären. Die einzelnen Zertifikate und Nachweise müssen dabei nicht vorgelegt werden.

In der Erklärung versichert der Gewerbetreibende, dass die Weiterbildungsverpflichtung von ihm und ggf. den Mitarbeitern eingehalten wurde. Zudem müssen die vom Gewerbetreibenden in Anspruch genommenen Weiterbildungsmaßnahmen mit Datum, Inhalt und Umfang (Stunden) sowie der Weiterbildungsanbieter genannt werden.
Die absolvierten Seminare und Veranstaltungen müssen nicht aufgezählt werden, gleichwohl müssen die entsprechenden Unterlagen vorgehalten und gespeichert werden. Grundlage des Nachweises ist die Anlage 3 der MaBV.

Was passiert, wenn die Weiterbildungspflicht nicht erfüllt wird?

Eine Ordnungswidrigkeit wird begangen, wenn die Nachweise oder Unterlagen über absolvierte Weiterbildungen nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden und/oder die Erklärung über erbrachte Weiterbildungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgegeben wird.

Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Wiederholte Verstöße können auch den Widerruf der Erlaubnis aufgrund gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit zur Folge haben.

Die Zukunft der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler

Die Zukunft der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler verspricht eine interessante Entwicklung, da die Immobilienbranche selbst und die gesetzlichen Rahmenbedingungen in verschiedenen Regionen Veränderungen durchlaufen. Eine verstärkte Verbreitung der Weiterbildungspflicht ist wahrscheinlich, da die Anforderungen an Immobilienmakler steigen und die Branche immer komplexer wird. Regierungen und Berufsverbände könnten dies als einen Schutzmechanismus für Verbraucher und als Mittel zur Erhöhung der Dienstleistungsqualität sehen.

Die Anforderungen an die Weiterbildung könnten verschärft werden, möglicherweise durch längere Schulungszeiten, spezifischere Fachkenntnisse oder regelmäßige Prüfungen. Dies könnte dazu beitragen, sicherzustellen, dass Immobilienmakler stets auf dem neuesten Stand der Gesetze und Entwicklungen in der Branche sind.

Die Online-Weiterbildung und E-Learning-Plattformen werden weiterhin an Bedeutung gewinnen, da sie Immobilienmaklern die Flexibilität bieten, ihre Weiterbildungsverpflichtungen effizient zu erfüllen. Diese digitalen Bildungsressourcen könnten in Zukunft vermehrt genutzt werden.

Innovative Technologien wie virtuelle Schulungen, Simulationen und KI-gestütztes Lernen könnten die Art und Weise, wie Weiterbildung durchgeführt wird, verändern und optimieren. Branchenkooperationen zwischen Immobilienverbänden, Regierungsbehörden und Bildungseinrichtungen könnten dazu beitragen, qualitativ hochwertige Weiterbildungsprogramme anzubieten und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Insgesamt wird die Zukunft der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst, darunter gesetzliche Entwicklungen, technologische Innovationen und die sich wandelnden Anforderungen der Branche. Eine kontinuierliche Weiterbildung wird jedoch wahrscheinlich eine zentrale Rolle spielen, um die Professionalität und Qualität der Dienstleistungen von Immobilienmaklern sicherzustellen.

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